Teichregeln

  •  Es sind die für das Land Hessen gültigen Fischereigesetze ausnahmslos zu beachten.

  • Jeder Fisch muss mit Hilfe eines Unterfangkeschers gelandet werden.

  • Das Angel mit Zwillingshaken, Drillingen, Mehrfachhaken und Köderfischen ist verboten.

  • Zander sind ganzjährig geschützt. Bei Verstoß gegen diese Regelung berechnen wir 25 Euro pro kg.
  • Pro Angeltag ist die Entnahme von einen Wels und einen Stör Erlaubt.
  • Alle Fische über 1,30m bleiben im Besitz des Betreibers! Bei Verstoss gegen diese Regelung berechnen wir 25 Euro pro Kilogram.

  • Das reißen und keschern von Fischen ist strengstens verboten.

  • Anfüttern und angeln mit Futterkörbchen ist verboten.

  • Hunde müssen leider draußen bleiben.

  • Den Angelplatz und den Schlachtplatz bitte sauber verlassen.

  • Öffnungszeiten Schlachtplatz: Sommerzeit bis 16.45 UHR, Winterzeit bis 14.45 UHR.

Bei nicht einhalten der oben genannten Bedingungen muss mit sofortigem Platzverweis gerechnet werden.