- Es sind die für das Land Hessen gültigen Fischereigesetze ausnahmslos zu beachten.
- Jeder Fisch muss mit Hilfe eines Unterfangkeschers gelandet werden.
- Das Angel mit Zwillingshaken, Drillingen, Mehrfachhaken und Köderfischen ist verboten.
- Zander sind ganzjährig geschützt. Bei Verstoß gegen diese Regelung berechnen wir 25 Euro pro kg.
- Pro Angeltag ist die Entnahme von einen Wels und einen Stör Erlaubt.
- Alle Fische über 1,30m bleiben im Besitz des Betreibers! Bei Verstoss gegen diese Regelung berechnen wir 25 Euro pro Kilogram.
- Das reißen und keschern von Fischen ist strengstens verboten.
- Anfüttern und angeln mit Futterkörbchen ist verboten.
- Hunde müssen leider draußen bleiben.
- Den Angelplatz und den Schlachtplatz bitte sauber verlassen.
- Öffnungszeiten Schlachtplatz: Sommerzeit bis 16.45 UHR, Winterzeit bis 14.45 UHR.
Bei nicht einhalten der oben genannten Bedingungen muss mit sofortigem Platzverweis gerechnet werden.